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   VG Weimar, 28.06.2000 - 6 K 286/99.We   

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https://dejure.org/2000,36137
VG Weimar, 28.06.2000 - 6 K 286/99.We (https://dejure.org/2000,36137)
VG Weimar, Entscheidung vom 28.06.2000 - 6 K 286/99.We (https://dejure.org/2000,36137)
VG Weimar, Entscheidung vom 28. Juni 2000 - 6 K 286/99.We (https://dejure.org/2000,36137)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84

    Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des

    Auszug aus VG Weimar, 28.06.2000 - 6 K 286/99
    In seiner späteren Entscheidung (zum Verkehrszentralregister) hat das BVerwG (Urt. v. 20.5.1987, BVerwGE 77, 268 [271]) ausdrücklich die Eintragung in das Register mangels unmittelbarer Rechtswirkung nach außen nicht als Verwaltungsakt qualifiziert (bestätigt durch den Beschluss des BVerwG vom 23.12.1993, 11 B 105.93, zitiert nach JURIS).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1988 - 1 S 1949/87

    Denkmalschutz bei Kircheneigentum; öffentliches Erhaltungsinteresse;

    Auszug aus VG Weimar, 28.06.2000 - 6 K 286/99
    Nr. 6 2.1.3Dem Begriff des öffentlichen Interesses an der Erhaltung kommt eine eigenständige Bedeutung zu, nach ihm ist die letztlich entscheidende Denkmalwürdigkeit der Sache zu beurteilen (vgl. Moench/Otting aaO; (BW VGH Urt. Eintragungssv. 10.5.1988, NVwZ-RR 1989, 232 [234]).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.1990 - 8 S 637/90

    Löschung einer im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulast - allgemeine

    Auszug aus VG Weimar, 28.06.2000 - 6 K 286/99
    Auch von der übrigen Rechtsprechung wird eine Eintragung in ein Register mit nur deklaratorischer Wirkung nicht als Verwaltungsakt eingeordnet (vgl. etwa BW VGH, Urt. v. 1.6.1990, NJW 1991, 2786 zu einem Baulastenverzeichnis, dem nach dem Landesrecht nur deklaratorische Wirkung zukommt; Hess VGH, Urt. v. 23.1.1992, NVwZ-RR 1993, 462 zu einer nachrichtlichen Eintragung in eine Denkmalliste).
  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 94.69

    Klage auf Eintragung eines Rechts in das Wasserbuch - Anmeldung des Rechts auf

    Auszug aus VG Weimar, 28.06.2000 - 6 K 286/99
    Zwar hat das BVerwG in einer früheren Entscheidung einmal ohne nähere Begründung eine - ebenfalls nicht konstitutive - Eintragung (in das Wasserbuch) als Verwaltungsakt eingeordnet (BVerwG, Urt. v. 22.1.1971, BVerwGE 37, 103 [104]).
  • VGH Hessen, 23.01.1992 - 4 UE 3467/88

    Zur konstitutiven Eintragung in das Denkmalbuch

    Auszug aus VG Weimar, 28.06.2000 - 6 K 286/99
    Auch von der übrigen Rechtsprechung wird eine Eintragung in ein Register mit nur deklaratorischer Wirkung nicht als Verwaltungsakt eingeordnet (vgl. etwa BW VGH, Urt. v. 1.6.1990, NJW 1991, 2786 zu einem Baulastenverzeichnis, dem nach dem Landesrecht nur deklaratorische Wirkung zukommt; Hess VGH, Urt. v. 23.1.1992, NVwZ-RR 1993, 462 zu einer nachrichtlichen Eintragung in eine Denkmalliste).
  • BVerwG, 23.12.1993 - 11 B 105.93

    Eintragungen im Verkehrszentralregister sind keine Verwaltungsakte

    Auszug aus VG Weimar, 28.06.2000 - 6 K 286/99
    In seiner späteren Entscheidung (zum Verkehrszentralregister) hat das BVerwG (Urt. v. 20.5.1987, BVerwGE 77, 268 [271]) ausdrücklich die Eintragung in das Register mangels unmittelbarer Rechtswirkung nach außen nicht als Verwaltungsakt qualifiziert (bestätigt durch den Beschluss des BVerwG vom 23.12.1993, 11 B 105.93, zitiert nach JURIS).
  • VGH Hessen, 16.03.1995 - 4 UE 3505/88

    Denkmalschutz: Erteilung einer Veränderungsgenehmigung - entgegenstehende

    Auszug aus VG Weimar, 28.06.2000 - 6 K 286/99
    Von Bedeutung für das öffentliche Erhaltungsinteresse ist in erster Linie der Seltenheitswert eines Objekts (vgl. Hess VGH, Urt. v. 16.3.1995; DVBl. 1995, 757; OVG SN aaO S. 15).
  • OVG Bremen, 21.10.1997 - 1 BA 23/97

    Baulast; Beurkundende Verwaltungsakte; Verzicht der Bauordnungsbehörde

    Auszug aus VG Weimar, 28.06.2000 - 6 K 286/99
    Nur bei einer Eintragung mit konstitutiver Wirkung wird ein (beurkundender) Verwaltungsakt angenommen (vgl. das Urt. des OVG HB v. 21.10.1997, 1 BA 23/97 [zitiert nach JURIS] zu einem Baulastenverzeichnis, dem nach dem Landesrecht konstitutive Wirkung zukommt).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.02.1996 - 10 A 366/92

    Eintragung eines Gebäudes in die Denkmalliste; Minderung des Beleihungswertes;

    Auszug aus VG Weimar, 28.06.2000 - 6 K 286/99
    Architekturgeschichtliche Bedeutung hat ein Bauwerk indes, wenn es zum Erforschen und Aufzeigen der Entwicklung der Baukunst besonders Eintragungssgeeignet ist (vgl. nur OVG NW Urt. v. 29.2.1996, NWVBl. 1996, 386).
  • VG Weimar, 06.04.2005 - 6 K 1928/02

    Voraussetzungen des gemeindlichen Vorkaufsrechtes aus denkmalschutzrechtlichen

    Denn § 33 ThDSchG bestimmte die in den DDR-Denkmallisten eingetragenen Sachen per Fiktion als Kulturdenkmal i.S. des ThDSchG (vgl. das Urteil der erkennenden Kammer vom 28.06.2000 - 6 K 286/99.We -, ThürVBl 2001, 45, 46 f.; ebenso inzwischen das Thür. OVG in seinem bereits zitierten Urteil vom 30.10.2003 a.a.O. S. 144).
  • VG Weimar, 06.04.2005 - 6 K 316/03

    Gemeindliches Vorkaufsrecht über ein Grundstück unter Berücksichtigung

    Denn § 33 ThDSchG bestimmte die in den DDR-Denkmallisten eingetragenen Sachen per Fiktion als Kulturdenkmal i.S. des ThDSchG (vgl. das Urteil der erkennenden Kammer vom 28.06.2000 - 6 K 286/99. We -, ThürVBl 2001, 45, 46 f.; ebenso inzwischen das Thür. OVG in seinem bereits zitierten Urteil vom 30.10.2003 a.a.O. S. 144).
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